Steueranker Steuerberatungskanzlei Mag. Andrea Sedetka

Zahlungsanweisungen

Ab 1. April 2016 erhalten Sie vom Finanzamt keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr mit der Post. Alle Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen werden nur noch über die DataBox von FinanzOnline zugestellt.

Wie die meisten Zahlungen werden auch jene an das Finanzamt vorwiegend online abgewickelt. Dennoch führen rund 30 % aller Abgabenpflichtigen ihre Zahlungen mittels Zahlungsanweisung durch. Das Steuerreformgesetz 2015/16 sieht vor, dass alle Finanzamtszahlungen in Zukunft auf elektronischem Wege erfolgen sollen. Die einzige Ausnahme ist die Unzumutbarkeit für den Abgabepflichtigen, was jedoch nicht viele Steuerzahler betreffen dürfte.

Ab April gelten auf jeden Fall folgende Änderungen: Schriftliche Zahlungsanweisungen gehören ab diesem Zeitpunkt der Vergangenheit an, Überweisungen sollen – wie eingangs erwähnt – nur noch per Online-Banking als Finanzamtszahlungen vorgenommen werden bzw. als sogenannte eps-Überweisungen direkt in FinanzOnline.

Als Hauptgründe für die Änderungen werden die laufenden Erweiterungen der Online-Services im Sinne einer modernen Finanzverwaltung genannt. Nicht zuletzt sollen dadurch auch häufige Fehler vermieden werden, die immer wieder durch falsch eingetippte Ziffern entstehen können. Angesichts der verpflichtenden Verwendung der relativ langen IBAN-Zahlenkolonnen wohl ein vernünftiger Schritt – Copy & Paste ist doch deutlich einfacher zu handhaben ist, als klein gedruckte Ziffern von einer Zahlungsanweisung abzutippen.

Jetzt ist es natürlich umso wichtiger, Ihre Kontaktdaten in der DataBox aktuell zu halten. Da Sie lediglich eine E-Mail mit einer Benachrichtigung erhalten, wenn ein Bescheid in die DataBox zugestellt wurde, muss die E-Mail-Adresse auch stimmen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie wichtige Fristen verpassen. Aus Datenschutzgründen werden keine Bescheide per E-Mail versendet, sondern nur entsprechende Benachrichtigungen. Die amtlichen Mitteilungen können Sie dann direkt in FinanzOnline ansehen und herunterladen.

Tipp: Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Steuerzahlungen per Online-Banking zu erledigen, können Sie die Zusendung von Zahlungsanweisungen in Papierform telefonisch, per Fax oder Brief beantragen. Dazu reicht ein formloses Schreiben.

Falls Sie es nicht ohnehin schon getan haben, empfehlen wir Ihnen, in Ihrem Online-Banking-System eine Vorlage mit Ihren Finanzamt-Daten anzulegen. Wenn Sie die IBAN und Ihre Abgabenkontonummer bereits gespeichert haben, ersparen Sie sich das lästige Suchen und reduzieren Ihren Zeitaufwand enorm.

Sollten Sie hingegen mit den eps-Zahlungen direkt in FinanzOnline liebäugeln, finden Sie unter dem folgenden Link alle nötigen Informationen und ein E-Learning-Programm des Finanzministeriums: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eps.htm

Selbstverständlich beantwortet Ihnen auch der Steueranker allfällige Fragen. Rufen Sie uns einfach an, wir sind für Sie da!