Nicht nur das Jahr hat neu begonnen, sondern auch die österreichische Bundesregierung. Beide bringen die eine oder andere steuerliche Änderung für Familien, Unternehmer und wirtschaftliche Eigentümer.
Es gibt auch dieses Jahr wieder einige wesentliche Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht, die bereits ab 1.1.2018 oder auch schon vorher gelten. Teilweise werden Sie entlastet, manche von Ihnen profitieren und einiges wird für Sie komplizierter. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in drei großen Gruppen zusammengefasst.
Familien: Bonus, Beihilfe und Förderungen
Familien sollen entlastet werden – diesen Plan setzt die neue Regierung gleich mit dem neuen Jahr um. Bereits mit 1.1. wurde die Familienbeihilfe erhöht – die Altersschritte bleiben gleich, je nach Lebensjahr Ihres Kindes beträgt der monatliche Betrag zwischen € 2,10.- und € 3,10.- mehr als bisher.
Das neue Modell der Familienförderung ist zwar nicht „die größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“. Für die Durchschnittsfamilie mit einem Brutto-Einkommen von € 3150.-/Monat bleibt aber deutlich mehr übrig als bisher und der Bonus reduziert die Steuerlast spürbar.
Geringverdiener mit € 1830.-/Monat und drei Kindern und Studierende mit über € 10.000.-brutto/Jahr profitieren von dem neuen Familienbonus überhaupt nicht. Bei Geschiedenen wird es schwierig: Kümmert sich nur ein Partner um das Kind und wird kein Unterhalt gezahlt, bekommt auch nur derjenige den Bonus. Konflikte sind da nicht ausgeschlossen.
Unternehmer: Sachbezüge, Sonderausgaben und mehr
Im Folgenden führen wir Neuerungen an, die Sie als Unternehmer voll oder auch nur teilweise betreffen könnten. Wir haben hier eine Auswahl zusammengestellt, die sich vor allem auf das Datum – also den Beginn mit Jahresanfang bezieht:
- Die Forschungsprämie beträgt nun 14% statt bisher 12% der Ausgaben.
- Der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds reduziert sich von 4,1% auf 3,9%.
- Mietvertragsgebühren für Wohnungsmiete fallen seit November 2017 nicht mehr an.
- Der monatliche Sachbezugswert von Dienstwohnungen ändert sich auf die bereits 2017 festgelegten Richtwerte.
- Aktien vom Arbeitgeber bis zu € 4.500.- sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
- Der Wohnbauförderungsbeitrag wird nun von den Bundesländern autonom festgelegt.
- Die Änderungen des teilrevidierten Mehrwertsteuergesetzes der Schweiz betreffen auch ausländische – also vielleicht auch Ihr – Unternehmen wesentlich. Fragen Sie nach!
Wirtschaftlicher Eigentümer: Wer ist das und was ist neu?
Wirtschaftliche Eigentümer sind natürliche Personen, die z.B. bei Aktiengesellschaften und GmbHs direkt oder indirekt mit mehr als 25% beteiligt sind. Konkret geht es um Personen, die tatsächlich Kontrolle im Unternehmen ausüben, also etwa der Treugeber eines Treuhands, der Obmann eines Vereins oder die Stifter einer Privatstiftung, etc.
Als wirtschaftlicher Eigentümer müssen Sie sich selbst oder Ihren gesetzlichen Vertreter in das Register eintragen. Bei existenten öffentlichen Registern sind Sie von der Meldepflicht befreit, vor allem, wenn alle haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind. Das neue Register hat somit den Sinn, die wahren Eigentümer von Gesellschaften, Vereinen etc. aufzuzeigen und Briefkastenfirmen, Strohmann-Konstruktionen und Geldwäsche zu bekämpfen.
Die Strafen, wenn Sie sich nicht oder unzureichend melden oder eintragen, sind sehr hoch – mit bis zu € 200.000.- – angesetzt und es dürfen auch Dritte in das nicht-öffentliche Register Einsicht nehmen und kostenpflichtige Ausdrucke verlangen.
STEUERANKER – wir freuen uns auf ein Neues Jahr mit Ihnen!
Wie erwähnt ist das nur ein Auszug der steuerlichen Neuerungen für 2018, der vor allem die aktuellen Änderungen betrifft. Wie immer sind wir natürlich jederzeit für Sie da, selbstverständlich nicht nur zu den oben angeführten Themen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Neue Wirtschaftsjahr und freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit!